Verhinderungspflege & Entlastungsleistungen

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Verhinderungspflege nach §39

Falls die private Pflegeperson in den Urlaub geht oder vorübergehend aufgrund von Krankheit die Pflege nicht durchführen kann, deckt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten für eine Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro im Jahr besteht jedoch erst, nachdem der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate gepflegt wurde und mindestens ein Pflegegrad 2 besteht.

Selbstverständlich besteht bei der activamed Pflegedienst GmbH auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen

Entlastungsleistungen nach § 45 b

Ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125 Euro Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Unsere Pflegedienstleitung berät sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege.

Wir sind gerne für Sie da – Tel.: 02241 - 39 86 0

Sie brauchen Hilfe oder Unterstützung?

Adolf-Friedrich-Straße 2
53840, Troisdorf

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