Beratungsbesuche nach §37.3

Beratungsbesuche

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Beratungsbesuche nach § 37.3

Pflegen Sie Ihre Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung und erhalten dafür Pflegegeld, weil Sie keinen Pflegedienst beauftragt haben? Wussten Sie, dass die Pflegekasse einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst benötigt?

Warum sind Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst erforderlich?

Bei den Beratungsbesuchen möchten die Pflegekassen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und den Pflegenden regelmäßige Hilfestellungen sowie praktische und pflegefachliche Unterstützung bieten.

Für Pflegegrade 2 und 3 ist alle 6 Monate ein Beratungsbesuch erforderlich, während für Pflegegrade 4 und 5 alle 3 Monate ein solcher Besuch notwendig ist. Bei Pflegegrad 1 bleibt es Ihnen freiwillig überlassen, ob Sie einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen möchten.

Wichtig: Die regelmäßige Durchführung der Beratungsbesuche ist Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes.

Das activamed Team hilft ihnen!

Wir, das Team von activamed, führen diese Beratungsbesuche durch und übernehmen für Sie die Abrechnung mit den Pflegekassen.

Gerne geben wir Ihnen nähere Auskunft, rufen Sie uns einfach an.

Wir sind gerne für Sie da – Tel.: 02241 - 39 86 0

Sie brauchen Hilfe oder Unterstützung?

Adolf-Friedrich-Straße 2
53840, Troisdorf

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