Activamed Pflegedienst Grundpflege

Verhinderungspflege § 39

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612 Euro im Jahr besteht jedoch erst, nachdem der Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt wurde und mindestens ein Pflegegrad 2 besteht.

Bei der activamed Pflegedienst GmbH kann die Verhinderungspflege selbstverständlich auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Unsere Pflegedienstleitung berät sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege.

Wir sind gerne für Sie da – Tel.: 02241 - 39 86 0