Entlastungsleistungen (125€) – Restbudget abrufbar
Durch das zu Jahresbeginn 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III hat sich der monatliche Betrag je nach Pflegestufe von 104€ bzw. 208€ auf 125€ je Pflegegrad verändert.
In der Übergangsphase von der Pflegestufe zum Pflegegrad haben Patienten, die bereits in den Jahren 2015 und/oder 2016 eine Pflegestufe besaßen, die Möglichkeit Ihr Restbudget zu beanspruchen, sollten Sie Ihre Entlastungsleistungen in diesen Jahren gar nicht oder nicht vollständig abgerufen haben. Danach können diese Budgets, die normalerweise im Juni des Folgejahres verfallen, ausnahmsweise bis Ende Dezember 2018 zur ergänzenden Finanzierung von entlastenden Angeboten zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Dieses Restbudget kann sich bei der einfachen eingeschränkten Alltagstauglichkeit bis zu maximal 2.496 € (24 * 104€) und bei der erheblichen eingeschränkten Alltagstauglichkeit bis zu 4.992 € (24 * 208€) aufsummieren.
Am besten rufen Sie Ihre Kasse an und fragen nach Ihrem Restbudget.
Oder melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.